ANDREAS SIEMONEIT

ERP-Lexikon - Grundbegriffe Finanzbuchhaltung

Charakteristisch für viele Begriffe der Finanzbuchhaltung ist, daß die Namensgebung fast nichts mehr mit der inhaltlichen Bedeutung zu tun hat (Aktiva, Passiva, Soll, Haben, Buchung Bank "an" Kasse). Solche Begriffe dieser traditionsreichen Erfahrungswissenschaft sollten einfach wie Fremdwörter einer Sprache behandelt werden, die man nicht versteht und auch gar nicht lernen will. Versuche, sich inhaltliche Eselsbrücken aufzubauen, führen oft in die Irre, besser bastelt man sich irgendwelche Eselsbrücken, die funktionieren.

Man beachte den didaktischen Exkurs: Wie komme ich zu einer Bilanz.

Allgemeine Grundbegriffe

Konto Ein Konto zeigt die zeitliche Entwicklung einer Bilanzposition über einen bestimmten Zeitraum auf, es ist somit ein mit Kontonummer und -name bezeichneter "Sammeltopf" für inhaltlich zusammengehörende Buchungen, ausgehend vom Anfangsbestand. Wichtigstes Gliederungselement einer jeden Buchhaltung, jede Auswertung baut darauf auf. Populär für didaktische Zwecke ist die sogenannte "T-Konten-Darstellung", also eine kleine Tabelle mit zwei Spalten, Soll und Haben (die Striche der Tabelle haben die Form eines "T"). Aus dieser Darstellungsform resultieren Bezeichnungen wie "Sollseite" und "Habenseite".

Kompliziertere Buchungssätze oder die Verfolgung ganzer Geschäftsvorfälle über mehrere Buchungssätze sind damit aber sehr unübersichtlich darzustellen, daher habe ich mir für didaktische Zwecke eine andere Form der Darstellung entwickelt: Ein universelles, an Bilanz und GuV orientiertes Kontierungsschema.

Soll Die linke Seite eines Kontos in der T-Konten-Darstellung (Englisch: Debit). Man sollte aus dem Begriff "Soll" nicht mehr herauslesen als "linke Seite". Es ist ein historisch entwickelter Begriff für die linke Seite eines Kontos, sozusagen Buchhalter-Fremdsprache.
Haben Die rechte Seite eines Kontos (und nichts weiter) in der T-Konten-Darstellung (Englisch: Credit). Man sollte aus dem Begriff "Haben" nicht mehr herauslesen als "rechte Seite". Es ist ein historisch entwickelter Begriff für die rechte Seite eines Kontos, sozusagen Buchhalter-Fremdsprache.
Saldo Unterschiedsbetrag zwischen der Soll- und der Habenseite eines beliebigen Kontos. Dem Vorzeichen entsprechend spricht man von einem Soll- oder Habensaldo. Die Summe aller Kontensalden muß stets Null ergeben (geschlossenes Buchungssystem).
Saldierung - Den Saldo eines Kontos feststellen
aber auch:
- Den Saldo eines Kontos durch Umbuchung auf ein anderes Konto übertragen (und damit das ursprüngliche Konto auf Null setzen)
- Ganz allgemein: Verschiedene Beträge (insbesondere mit unterschiedlichen Vorzeichen) gegeneinander aufrechnen, z. B. verschiedene Einkunftsarten bei der Einkommensteuer (es sei denn, es besteht ein Saldierungsverbot ...)
Buchung Eine "Wertbewegung" im Unternehmen -- also das Entstehen oder Verzehren von Werten oder die Umwandlung von einer Wertart in eine andere (z. B. Bargeld in Material beim Rohstoffeinkauf) -- und ihre Dokumentation in der Buchhaltung durch den sogenannten Buchungssatz.
Buchungssatz Standardisierte Form der Dokumentation einer Finanzbuchung. Beim Buchungssatz sind vor allem von Interesse: Das Datum, der Wert und alle Konten, die davon betroffen sind (die sogenannten "angesprochenen" Konten, mindestens zwei, auch als Konto und Gegenkonto bezeichnet). Geschrieben wird das in der Form "Sollkonto an Habenkonto Betrag", also z. B.

    Kasse an Bank 1.000 EUR

Das mysteriöse Wörtchen "an" zwischen den Konten ist auch so ein Fall von Buchhalter-Fremdsprache (wie Soll und Haben), man sollte es lediglich als "Trennzeichen" zwischen dem Sollkonto und dem Habenkonto betrachten und nicht weiter mit Inhalt befrachten.

Zusammengesetzte Buchungssätze betreffen mehr als zwei Konten, z. B. wenn Umsatzsteuer im Spiel ist:

    Forderungen 1.160 EUR an Erlöse 1.000 EUR
                                             Umsatzsteuer 160 EUR

Gegenkonto Die "andere" Seite einer Buchung, also das Konto, das auf der anderen Seite des Wörtchens "an" steht. Es kann sich auch um mehrere Gegenkonten handeln.
Beleg (Buchungsbeleg) (Papier-)Beleg, der die Grundlage einer jeden Finanzbuchung darstellt. "Keine Buchung ohne Beleg" ist ein wichtiger Grundsatz der Finanzbuchhaltung, der die Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen soll ("keine Buchung aus heiterem Himmel").
Verkehrszahlen (Monatsverkehrs-
zahlen, Jahres-
verkehrszahlen)
Die innerhalb eines Zeitraumes (eines Monats oder des Geschäftsjahres) auf einem Konto aufgelaufenen Soll- und Habensummen aller Buchungen.
Bestandskonten Konten, die für jede Vermögens- und Kapitalart den Anfangsbestand einer Abrechnungsperiode (aus der Eröffnungsbilanz) sowie übers Jahr hinweg die Zu- und Abgänge aufnehmen, deren Saldo somit zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Bestand darstellt (Lagerbestände, Forderungsbestände, Kassenbestände etc.).
Bestandskonten werden beim Jahresabschluß mit ihrem Saldo ins neue Jahr vorgetragen.
Buchungen zwischen Bestandskonten machen das Unternehmen weder reicher noch ärmer, sondern sind nur erfolgsneutrale Umschichtungen. Erfolgswirksame Buchungen umfassen immer Bestands- und Erfolgskonten.
Erfolgskonten Unterkonten der Bilanzposition "Eigenkapital". Eines dieser Unterkonten ist das Erfolgs(sammel)konto "Jahresergebnis", die anderen Unterkonten sind die (sachbezogenen) Aufwands- und Ertragskonten.
Bewegungen auf Erfolgskonten machen das Unternehmen reicher oder ärmer, die Summe aller Erfolgskonten ergibt zu jedem Zeitpunkt den bis dahin aufgelaufenen Jahresgewinn oder Jahresverlust. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt die Saldierung aller Erfolgskonten auf das Sammelkonto "Jahresergebnis", der Saldo dieses Kontos ergibt mit dem Saldo des (ruhenden) Bestandskontos "Eigenkapital" den neuen Wert des Eigenkapitals zum Jahresende. Das bedeutet auch, daß die Erfolgskonten zu Beginn jedes Geschäftsjahres auf Null gesetzt werden, im Gegensatz zu den Bestandskonten.
Erfolgskonten sind immer passiv, da sie Unterkonten eines Passivpostens sind. Buchungsvorgänge, die die Erfolgskonten berühren, nennt man "erfolgswirksam", ansonsten sind sie "erfolgsneutral".
Zugänge Erhöhung eines Bestandskontos. Bei einem Aktivkonto wird der Zugang links gebucht (Soll), bei einem Passivkonto rechts (Haben).
Abgänge Verminderung eines Bestandskontos. Bei einem Aktivkonto wird der Abgang rechts gebucht (Haben), bei einem Passivkonto links (Soll).
Aufwand (Aufwendungen) Verminderung des Eigenkapitals, das Unternehmen wird "echt" ärmer, in der Regel durch Verbrauch von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen.
Wird auf den entsprechenden (passiven) Aufwandskonten links gebucht, da es sich um einen Abgang von Eigenkapital handelt.
Ertrag Erhöhung des Eigenkapitals, das Unternehmen wird "echt" reicher, in der Regel durch Erstellung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen.
Wird auf den entsprechenden (passiven) Ertragskonten rechts gebucht, da es sich um einen Zugang von Eigenkapital handelt.
Erfolg = Ertrag ./. Aufwand
Also die "Netto"-Erhöhung des Eigenkapitals des Unternehmens durch einen um den Aufwand bereinigten Ertrag.
Auszahlung/
Einzahlung
Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes. Eine Auszahlung oder Einzahlung liegt vor, wenn Zahlungsmittel die Unternehmensgrenzen überschreiten (Bargeld oder sofort fälliges Buchgeld, z. B. Girokonto).
Ausgabe/
Einnahme
Veränderungen des Geldvermögens, also Zahlungsmittel + Forderungen ./. Verbindlichkeiten. Eine Ausgabe oder Einnahme liegt vor, wenn Geldvermögen die Unternehmensgrenzen überschreitet, also Güter oder Dienstleistungen den Besitzer wechseln.
Periode
(Buchungsperiode)
Buchungszeitraum, der auswertungstechnisch nicht weiter untergliedert wird. Für Bilanz und GuV das Geschäftsjahr, für viele andere Auswertungen der Kalendermonat oder das Quartal.
Periodengerechte Erfolgsermittlung Das richtige Zuordnen von Aufwendungen und Erträgen zu den verursachenden Buchungsperioden. Einer der wichtigsten Grundsätze der Buchführung, durch seine Befolgung will man ein möglichst realistisches Bild der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens erhalten. Allerdings ist auch ein Großteil der Buchungen der Finanzbuchhaltung der Befolgung dieses Grundsatzes geschuldet, er macht viel Arbeit.

Die (eigentlich künstliche) Stichtagsabgrenzung beim Jahreswechsel führt in verschiedenen Fällen zur Diskrepanz zwischen Buchungsdatum und Datum der Erfolgswirksamkeit. Diese Diskrepanz läßt sich durch zeitliche Verschiebung von Buchungen beheben. Um Buchungsposten zeitlich verschieben zu können, sind Umbuchungskonten erforderlich, und für eine Reihe von Fällen gibt es eine feststehende Notation für diese Kontobezeichnungen:

  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
  • Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP und PRAP)
  • Rückstellungen
Fiskus Fiskus bedeutet im allgemeinen den Staat als Träger von Vermögensrechten. Fiskus ist die Bezeichnung des Staates in seiner Eigenschaft als Privatrechtssubjekt. Der Staat nimmt also als juristische Person am privaten Rechtsverkehr teil.

Jahresabschluß

Einnahmeüberschuß-Rechnung Vereinfachtes Verfahren des Jahresabschlusses für Kleinunternehmer und Selbständige. Das Jahresergebnis wird als Differenz der Einnahmen und Ausgaben ermittelt (wobei Abschreibungen z. T. gebucht werden müssen). Dies führt zwar nicht zu einer periodengerechten Erfolgermittlung, ist aber erheblich einfacher als die Bilanzierung mit ihren ganzen Periodenabgrenzungen.
Bilanzierung Verfahren des Jahresabschlusses, bei dem das Jahresergebnis durch den sogenannten Betriebsvermögensvergleich zu Jahresbeginn und Jahresende ermittelt wird (Änderung der Bilanzposition Eigenkapital).
Bilanz Vermögens- und Kapitalaufstellung eines Betriebes nach Buchwerten auf der Basis des Inventars (also bewertetes und in Bilanzpositionen zusammengefaßtes Inventar). Darstellung in der Regel in Kontenform (aber nicht mit einem Konto zu verwechseln: Die Bilanz stellt einen Zustand, ein Konto eine Entwicklung dar), links die Aktiva, rechts die Passiva. Einzelne Bilanzpositionen von Aktivseite und Passivseite dürfen in der Regel nicht einander zugeordnet werden, es handelt sich um zwei unabhängige Aufstellungen ein und derselben Wertgesamtheit. Neben der GuV wichtigstes Dokument des Jahresabschlusses, das die Vermögenslage dokumentiert.

Exkurs: Wie komme ich zu einer Bilanz

Eröffnungsbilanz I. e. S. die allererste Bilanz eines Unternehmens bei Unternehmensgründung oder Umstieg von Einnahmeüberschuß-Rechnung auf Bilanzierung. Die Eröffnungsbilanz wird zum Beginn des Geschäftsjahres aufgestellt und dokumentiert die Vermögenslage zu diesem Zeitpunkt, eine GuV gehört daher nicht dazu.
I. w. S. die Bilanz zu Beginn jedes Geschäftsjahres. Da beim Jahreswechsel keine Werte verschwinden oder entstehen, ist sie stets gleich der Abschlußbilanz des Vorjahres (Prinzip der Bilanzidentität).
Aktiva Linke Seite der Bilanz: Aufstellung des Vermögens (Verwendung der Mittel = Investierung). Von oben nach unten sortiert nach der Flüssigkeit, also wie schnell Aktiva zu liquiden Mitteln gemacht werden können. Auch hier nicht weiter nach dem Sinn des Wortes suchen. Aktiva bedeutet "linke Seite der Bilanz", nicht mehr.
Passiva Rechte Seite der Bilanz: Aufstellung des Kapitals (Herkunft der Mittel = Finanzierung). Von oben nach unten sortiert nach der Fälligkeit, also wie bald Verbindlichkeiten beglichen werden müssen. Auch hier nicht weiter nach dem Sinn des Wortes suchen. Passiva bedeutet "rechte Seite der Bilanz", nicht mehr.
Vermögen Alle im Betrieb eingesetzten/vorhandenen Wirtschaftsgüter. Wird unterteilt in langfristiges Anlagevermögen und kurzfristiges Umlaufvermögen (Übergänge sind fließend).
Anlagevermögen (AV) Diejenigen Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb gewöhnlich langfristig dienen:
  • Materielles AV: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, ...
  • Immaterielles AV: Vor allem erworbene Rechte (Patente, Konzessionen, Lizenzen)
  • Langfristige Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere
Umlaufvermögen (UV) Diejenigen Wirtschaftsgüter, die gewöhnlich innerhalb einer kürzeren Zeitspanne verbraucht oder umgewandelt werden:
  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertige und Unfertige Erzeugnisse, Waren)
  • Forderungen
  • Kurzfristige Finanzanlagen (Festgeld o. ä.)
  • Zahlungsmittel: Barmittel, Bankkonten
Kapital Alle "Schulden" des Betriebes gegenüber Beteiligten (Inhabern) und Gläubigern (z. B. Kreditgebern, Lieferanten). Wird unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital, die Übergänge sind fließend und die Abgrenzung schwierig. Es gibt in den diversen Kontenrahmen Dutzende von Konten für diese "Grauzone" zwischen Eigen- und Fremdkapital (also Werte, die Charakteristika beider Kapitalarten besitzen).

Wichtig: Per definitionem in Summe gleich dem Vermögen. Vermögen ("Wo steckt das Betriebsvermögen?") und Kapital ("Wem gehört das Betriebsvermögen?") sind verschiedene Sichten auf ein und dieselbe Wertgesamtheit. Wer diesen Punkt nicht verstanden hat, darf noch nicht mit komplizierteren Dingen weitermachen, sondern muß geistige Einkehr halten, bis sich das Verständnis einstellt. Siehe auch Exkurs: Wie komme ich zu einer Bilanz.

Eigenkapital (EK) Der Anteil des Kapitals, der "nicht jemand anders" gehört, der also nicht zum Fremdkapital gehört.
Durch diese indirekte Definition "Eigenkapital = Kapital - Fremdkapital" wird sichergestellt, daß die Aktivseite und Passivseite der Bilanz in Summe immer übereinstimmen. Der Begriff des Eigenkapitals läßt sich auch so verstehen: "Was nicht jemand anders gehört, muß uns wohl selbst gehören", also den Anteilseignern des Betriebes.
Da jede Erhöhung oder Verminderung des Eigenkapitals das Unternehmen reicher oder ärmer macht, ist es von höchstem Interesse, die Vorgänge auf diesem Konto möglichst transparent zu gestalten. Dazu teilt man dieses Konto in eine Reihe von Unterkonten auf, die sogenannten Erfolgskonten. Sie nehmen die verschiedenen Aufwendungen und Erträge übers Geschäftsjahr getrennt auf und ermöglichen somit immer eine schnelle Übersicht. Das Buchungskonto Eigenkapital ruht somit während des Geschäftsjahres und wird erst beim Jahresabschluß in Summe bebucht.
Fremdkapital (FK) Der Anteil des Kapitals, der Außenstehenden gehört, also "echte Schulden". Das können kurzfristige Schulden sein (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Dispokredit), aber auch langfristige (Kredite etc.).
Inventar Bestandsverzeichnis (nicht die Bestände selbst): Verzeichnis aller gebuchten Bestände eines Betriebes (Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtung, Computer, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige und Fertige Erzeugnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten, Barmittel, Bankkonten, Wertpapiere, ...).
Inventur Vorgang der körperlichen Bestandsaufnahme in einem Betrieb (Erstellung des Inventars).
Jahresergebnis (oder kurz "Ergebnis") Der Gesamtsaldo aller Erfolgskonten zum Ende des Geschäftsjahres, und damit auch die Erhöhung oder Verminderung der Bilanzposition Eigenkapital. Eine Erhöhung ist ein Jahresgewinn, eine Verminderung ein Jahresverlust.
Zusammengesetzte Begriffe wie "ergebniswirksam", "ergebnisneutral" etc.

Mit "Jahresergebnis" wird auch das Konto benannt, auf welches alle Erfolgskonten zum Jahresende abgeschlossen werden. Der Saldo dieses Kontos stellt in der Bilanz die Entwicklung des Eigenkapitals im letzten Jahr dar.

GuV Gewinn- und Verlustrechnung: Aufstellung der Salden aller Erfolgskonten zum Ende des Geschäftsjahres in tabellarischer Form. Aus der GuV werden die Ursachen für das Jahresergebnis ersichtlich. Neben der Bilanz wichtigstes Dokument des Jahresabschlusses, das die Ertragslage dokumentiert.
Die GuV kann wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. In Deutschland ist der Abschluss nach dem Gesamtkostenverfahren üblich. Hierbei werden die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres einander gegenübergestellt, egal ob die Produkte abgesetzt oder auf Lager genommen wurden (Berücksichtigung der Bestandsveränderungen).
Aktivierung Ausgaben für eine Anlage nicht als Aufwand buchen, sondern auf einem Bestandskonto des Anlagevermögens (also einen Aktivposten erzeugen). Dieses Anlagevermögen wandert dann mittels Abschreibungen über einen bestimmten Zeitraum verteilt in die Aufwendungen.
Abschreibungen Buchung der Wertminderung einer Anlage. Der Wert des entsprechenden Aktivpostens wird vermindert, die Wertminderung wird als Aufwand in der GuV gebucht.
Abschreibungen werden u. a. notwendig, wenn Anlagen über mehrere Buchungsperioden genutzt werden und die Ausgaben für die Anlage nicht einseitig die Anschaffungsperiode als Aufwand belasten sollen (Stichwort Periodengerechte Erfolgsermittlung).
Abschreibungen sind attraktiv, da sie die Höhe des Jahresergebnisses verringern (Steuerersparnis). Die Höhe der Abschreibungen ist ein Thema für sich, sie sollen den tatsächlichen Wertverzehr widerspiegeln. Hier gibt es aber Spielräume, rechnerische und vor allem über steuerlich geförderte Sonderabschreibungen.
Zuschreibungen Das Gegenteil von Abschreibungen: Buchung der Werterhöhung einer Anlage, z. B. durch Erweiterung oder Modernisierung.
GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter, deren Wert so gering ist (unter 410 EUR), daß von einer Aktivierungspflicht über mehrere Buchungsperioden abgesehen wird (unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer). Man kann sie trotzdem nach Nutzungsdauer oder aber im Anschaffungsjahr voll abschreiben (Wahlrecht). Im letzteren Fall werden sie zwar zunächst auf ein spezielles Anlagenkonto gebucht ("GWG"), da grundsätzlich eine Bestandsnachweispflicht besteht, zum Jahresende aber vollständig als Kosten abgeschrieben.

Für GWG bis 60 EUR besteht keine Bestandsnachweispflicht, d. h. sie werden noch nicht einmal auf dem GWG-Konto erfaßt, sondern sofort als verbraucht in die Kosten gebucht.

Vortrag der Bestandskonten Abschließen der Bestandskonten beim Jahresabschluß durch Saldierung im alten Geschäftsjahr (Gegenkonto: ein spezielles, formales Saldovortragskonto) und "Wiedereröffnung" mit dem gleichen Saldo im neuen Geschäftsjahr.
Abschluß der Erfolgskonten Abschließen der Erfolgskonten beim Jahresabschluß durch Saldierung im alten Geschäftsjahr mit dem Konto "Jahresergebnis" als Gegenkonto. Dadurch werden alle Erfolgskonten auf Null gesetzt und können im neuen Jahr wieder frisch und munter ihre Erfolgsbuchungen aufnehmen.
Jahresabschluß Die Gesamtheit aller Buchungsvorgänge, mit denen das Geschäftsjahr buchungstechnisch abgeschlossen wird. Der JA ist in der Regel aufwendig und umfaßt u. a.:
  • Buchung der Abschreibungen
  • Abgrenzungsbuchungen für die periodengerechte Erfolgsermittlung
  • Erstellung von GuV und Bilanz (Abschluß der Erfolgskonten, Vortrag der Bestandskonten)
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Sozusagen der Standard-Buchungsfall, der keiner besonderen Behandlung beim Jahresabschluß bedarf:
  • Erträge und Aufwendungen, die wirtschaftlich das alte Geschäftsjahr betreffen UND auch zum Rechnungsausgang und Rechnungseingang im alten Jahr führen
  • Erträge und Aufwendungen, die wirtschaftlich das neue Geschäftsjahr betreffen UND auch zum Rechnungsausgang und Rechnungseingang im neuen Jahr führen.

Diese Bestandskonten werden beim Jahresabschluß einfach auf das neue Jahr vorgetragen.

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten Erträge bzw. Aufwendungen, die wirtschaftlich das alte Geschäftsjahr betreffen, die aber erst im neuen Jahr zu Forderungen bzw. Verbindlichkeiten führen. Sind zum 31.12. zu erfassen als Sonstige Verbindlichkeiten bzw. Sonstige Forderungen (Erzeugung echter Verbindlichkeiten bzw. Forderungen mit Zahlung im neuen Jahr, Entlastung der Aufwandskonten des neuen Jahres bzw. Belastung der Ertragskonten des neuen Jahres).

Sind auf kreditorischer Seite in dieser Form nur zu erfassen, wenn die entsprechende Rechnungstellung bei Erstellung der Bilanz dann schon erfolgt ist. Ist bei Bilanzerstellung noch keine Rechnung eingetroffen, aber absehbar, ist dies ein Fall für eine Rückstellung.

Aktive und Passive Rechnungsabgren-
zungsposten
Rechnungseingang und Rechnungsausgang im alten Jahr, die Aufwendungen und Erträge des neuen Geschäftsjahres betreffen.
  • ARAP: Leistungsforderungen, also Ausgaben unsererseits im alten Jahr für Aufwendungen des neuen Jahres (Entlastung der Aufwandskonten des alten Jahres).
  • PRAP: Leistungsverbindlichkeiten, also Einnahmen unsererseits im alten Jahr für Erträge des neuen Jahres (Belastung der Ertragskonten des alten Jahres).
Rückstellungen Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, dem Eintreffen und/oder der Höhe nach aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und Verluste des alten Jahres ("man stellt Geld zurück für andere").
Rücklagen Aus der Zurückbehaltung von Gewinnen im Unternehmen oder der Einzahlung von Gesellschaftern stammende betriebliche Reserven ("man legt Geld für sich selbst zurück").